Schulen in freier Trägerschaft

Erstellung eines „Gutachten“, dass sämtliche Betriebskosten von öffentlichen Schulen darstellt, um eine faire Finanzierung für Schulen in freier Trägerschaft sicherzustellen.

Die Basis für eine faire Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft bildet eine Aufstellung sämtlicher Kosten. Allerdings spiegelt das aktuelle Referenzschulmodell nicht die tatsächlichen Betriebskosten wider. Daher ist die „Wissenslücke“ zu den Betriebskosten dringend zu schließen. Hierfür ist eine Ermittlung aller Kosten aus Sicht des Verbandes unabdingbar, um festzustellen was ein Schüler/eine Schülerin kostet (100% = Personalkosten von Lehrkräften sowie Funktionspersonal und Sachkosten wie Miete, Energiekosten, Versicherungen, Berufsgenossenschaft, Abschreibungen, Lehrmitteln, Lernmittel, Fußwegreinigung, Sanitärbedarf etc.). Auf diese Weise kann eine realistische Grundlage gebildet werden, auf dessen Basis dann das Kultusministerium mit dem Arbeitskreis Finanzhilfe das aktuelle Finanzhilfemodell überarbeiten und weiterentwickeln kann. Daneben sollte solch ein „Gutachten“ in regelmäßigen Abständen evaluiert und angepasst werden, um auch etwaige Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Die Novellierung des NSchG ist im Rahmen der Schulaufsicht so zu gestalten, dass die in Art 7 Abs. 4 GG den Schulen gewährte pädagogische Gestaltungsfreiheit bestand hat.

Die bereits zum geplanten Gesetzgebungsverfahren 2019 erhobenen Bedenken, ob die seinerzeit vorgeschlagenen schulgesetzlichen Regelungen mit der grundgesetzlichen Privatschulfreiheit aus Art. 7 Abs. 4 GG, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot in Einklang stehen, bleiben insofern bestehen als das es bisher noch keine Ergebnisse vorzuweisen gibt. Alle Gesetzesänderungen sind dahingehend zu gestalten, dass die Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft nach § 167 NSchG Rechtsaufsicht ist[1].

[1] Quelle: vgl. Brockmann in J. Brockmann/K.-U. Littmann/T. Schippmann (Hrsg.), Niedersächsisches Schulgesetz, Kommentar § 139, 2, DA

Schulsozialarbeit ausbauen und Schulen in freier Trägerschaft mitdenken.

Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Baustein, für eine pädagogisch professionell aufgestellte Schule. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützen zum einen die Lehrkräfte und zum anderen sind sie wertvolle Ansprechpartner für Eltern und Schüler gleichermaßen.

Während die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen immer weiter ausgebaut wird und sich somit ein Selbstverständnis von multiprofessionellen Kompetenzen festigt, werden Schulen in freier Trägerschaft bisher nicht bedacht. Neben dem generellen Mangel an Sozialpädagogen fehlt den freien Schulen mithin auch eine Berücksichtigung bei der Finanzhilfe.

Schulsozialarbeit ist eine Querschnittsaufgabe und in Folge dessen braucht es dieses Unterstützungsangebot an allen Schulen, und zwar unabhängig ihrer Trägerschaft. Dabei darf nicht nur das allgemeinbildende Schulwesen im Fokus stehen, sondern ist für alle Schulformen gleichermaßen erstrebenswert. Somit auch in den berufsbildenden Schulen. Daneben gilt es die schulische Sozialarbeit künftig auch mit in die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft einzubeziehen.

Schulgeldfreiheit in den Bildungsgängen Heilerziehungspflege (HEP) sowie pharmazeutisch-technische-Assistenz (PTA) vorantreiben und zeitnah umsetzen.

Mit dem Koalitionsvertrag 2017-2022 wurde die Basis geschaffen, erste soziale Bildungsgänge und Gesundheitsfachberufe schulgeldfrei zu stellen. Allerdings wurden hierbei nicht alle Bildungsgänge gleichermaßen bedacht. In der Folge führt das zu einer Absenkung der Schülerzahlen in den nicht berücksichtigten Bildungsgängen.

Durch die Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen sozialpädagogische Assistenz, Erzieher/in sowie der Ergotherapie konnten die Ausbildungszahlen deutlich gesteigert werden. Insofern muss dieses Instrument auch für die HEP, Heilpädagogik und PTA Ausbildung in Betracht gezogen und umgesetzt werden.

Es ist zu erwarten, dass der Personalbedarf sowohl in den sozialpädagogischen Berufen als auch im Bereich PTA in den nächsten Jahren steigen wird. Nicht zuletzt auch durch die dritte Fachkraft in den Kindertagesstätten (NKiTaG) sowie mit dem erwartbaren Abgang beschäftigter PTA´s durch Eintritt in das Rentenalter[1] und der Einführung weiterer pharmazeutischer Dienstleistungen, welche wohl Apotheken- aber nicht Apothekerpflichtiger sein sollen[2]. Insofern ist es zwingend erforderlich, die weichen frühzeitig zu stellen und für mehr Nachwuchs in diesem Bereich zu sorgen, um auch die Versorgung in der Fläche sicherzustellen.

[1] Quelle: DAZ online, Artikel „PTA – die Entstehung eines neuen Berufs“ vom 23.05.2004, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2004/daz-22-2004/uid-12019, abgerufen 29.12.2021

[2] Quelle: DAZ online, Artikel „Pharmazeutische Dienstleistungen: PTA nicht vergessen!“ vom 12.05.2021, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/pharmazeutische-dienstleistungen-pta-nicht-vergessen, abgerufen 11.01.2022

Berufliche Bildung

Gleichwertige Anerkennung von beruflicher und akademischer Ausbildung, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten.

Aus einer Studie der Bertelsmann Stiftung[1] im Jahr 2015 geht hervor, dass der Trend zu akademischen Ausbildungen geht. Aus den verschiedenen Szenarien dieser Studie wird deutlich, dass die Schere zwischen Studien- und Ausbildungsanfängern bis 2030 noch weiter auseinander gehen wird. Es wird unterstellt, dass ein akademischer Abschluss die Chancen auf dem Arbeitsmarkt drastisch verbessert. Dabei spielen gesellschaftliche und politische Faktoren eine nicht unerhebliche Rolle. Umso wichtiger ist es, Studium und berufliche Ausbildung nicht in Konkurrenz zu setzen, sondern die Gleichstellung von akademischer und beruflicher Ausbildung gesetzlich festzuschreiben.

Damit würde auch deutlich gegenüber Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulen und ausbildenden Betrieben signalisiert werden, dass die berufliche Ausbildung wirklich gleichwertig zur akademischen Ausbildung anerkannt wird. Ein vielfältiges und wohnortnahes Ausbildungsangeboten ist dabei sicherzustellen und zu fördern.

[1] Quelle: Bertelsmann Stifung (Hrsg.), Studie Nachschulische Bildung 2030 Trends und Entwicklungszahlen, veröffentlicht am 09.10.2015, https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/nachschulische-bildung-2030

Inklusion als Querschnittsaufgabe verstehen und in der beruflichen Bildung stärken.

Inklusion ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten und erstreckt sich somit auch auf die beruflichen Schulen. Konkret bedeutet das, jedem Kind/Jugendlichen individuelle Entwicklungschancen zu ermöglichen und es bei seinem Weg zu unterstützen.

Bereits jetzt gibt es in den verschiedenen Schulformen der beruflichen Bildung Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Die Erfahrung zeigt, dass Schülerinnen oder Schüler mit Behinderungen, je nach Grad der Behinderung, mehr Unterstützung und Betreuung benötigen. Das bedeutet mehr Zeitaufwand für die Lehrkräfte, mehr sonderpädagogische Erfahrung der Lehrkräfte und insgesamt mehr Individualität in der Ausbildung. Vor diesem Hintergrund müssen die Schulen in der beruflichen Bildung bereits jetzt schon stärker bei der Inklusion mitgedacht werden. Es ist daher zu prüfen, inwieweit die beruflichen Schulen an den bereits etablierten Beratungsangeboten oder Fortbildungen partizipieren können, in welchem Umfang Anrechnungsstunden ermöglicht werden können oder ob zusätzliches sonderpädagogisches Personal/Inklusionsassistenten zur Unterstützung eingesetzt werden können.

Berufsfachschulen in die Berufsorientierung einbeziehen.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kommt der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen eine bedeutsame Aufgabe zu. Die Berufsorientierung unterstützt dabei die Schülerinnen und Schüler einen Überblick zu bekommen, einen Einblick der Möglichkeiten zu erhalten und erste Erfahrungen zu sammeln, und dass auf ganz unterschiedliche Weise. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Runderlass zur Beruflichen Orientierung.

Hier ist unter Nr. 4 ausdrücklich die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und berufsbildenden Schulen näher beschrieben. Allerdings werden hierbei wesentliche Akteure der beruflichen Bildung vergessen, und zwar die beruflichen Schulen freier Träger. Dadurch bleiben Ressourcen zur Fachkräftegewinnung ungenutzt. Dabei ist es gerade in der Berufsorientierung wichtig, über alle vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten aufzuklären, zu informieren sowie jungen Menschen die möglichen Perspektiven aufzuzeigen. Insbesondere eine Kooperation in Gesundheits- und Sozialberufen ist auf diese Weise zu fördern.

Daher ist eine Überarbeitung des Runderlasses dringend geboten, damit künftig auch die Zusammenarbeit mit Berufsschulen freier Träger ermöglicht und im gleichen Umfang gefördert wird, wie die bisherigen außerschulischen Partner auch.

Sprachkompetenzen von Auszubildenden für erfolgreichen Berufsabschluss fördern.

Junge Menschen mit Sprachdefiziten benötigen für den Übergang von Schule in Ausbildung flexible Sprachkursangebote, die auf die sprachlichen Anforderungen in Schule und Betrieb vorbereiten. Sie unterstützen während der Ausbildung dabei, die Prüfungsanforderungen sprachlich zu erfüllen.

Bundesweite Programme des BAMF wie die Azubi-Berufssprachkurse bieten zu wenig Spielraum für unbürokratische und maßgeschneiderte Lösungen. Es fehlen daher passgenaue Angebote für Auszubildende. Auch die Landessprachkurse stellen keine adäquate Alternative dar.

Daher muss das Land hier ergänzend eigene ausbildungsbegleitende und an örtliche Rahmenbedingungen anpassbare Angebote für Sprachkursträger in Kooperation mit Berufsschulen entwickeln und finanziell fördern, um den Ausbildungserfolg für junge Menschen ohne muttersprachliche Deutschkenntnisse sicherzustellen. Über die landesseitig geförderten Träger des NEBG hinaus sollten Sprachkursträger berücksichtigt werden, die bereits Berufssprachkurse des BAMF durchführen und Erfahrungen in diesem Bereich vorweisen. Diese Träger erfüllen die geforderten Qualitätsstandards des BAMF und können bereits bei der Konzeptionierung von Sprachkursen für Auszubildende wichtige Beiträge leisten.

Lehrkräfte

Studienseminare öffnen für Quereinsteiger von freien Schulen.

Der zunehmende Lehrkräftemangel stellt das Schulsystem weiterhin vor eine große Herausforderung. Mittlerweile sind nicht nur Schulen in freier Trägerschaft auf Quereinsteiger angewiesen, sondern auch öffentliche Schulen. Allerdings sind Schulen in freier Trägerschaft schon aufgrund des staatlichen Ausbildungsmonopol[1] wesentlich benachteiligt. Das Land muss daher diesen Wettbewerbsnachteil ausgleichen und entsprechende Abhilfe für Schulen in freier Trägerschaft schaffen. Neben der grundständigen Ausbildung von Lehrkräften wäre es daher dringend geboten, die Studienseminare auch für Quereinsteiger für Schulen in freier Trägerschaft zu öffnen. Dadurch würde der Wettbewerbsnachteil abgemildert und zudem keine strengeren Maßstäbe für Quereinsteiger an freien Schulen angesetzt werden als bei öffentlichen Schulen.

[1] Quelle: Gutachten „Staatliche Infrastrukturverantwortung für das Lehrpersonal freier Schulen“, Udo di Fabio, 1. Auflage 2020

Öffnung von dem Online-Portal „eis-Online“ (Einstellung von Lehrkräften in Niedersachsen) für freie Schulen.

Die Schule in freier Trägerschaft sind in Niedersachsen eine wichtige Säule der Bildungslandschaft in Niedersachsen. Umso wichtiger ist es daher, dass faire Rahmenbedingungen für den Lehrermarkt geschaffen werden, damit freie Schulen chancengleich auftreten können[1]. Bisher ist das Portal „eis-Online“ jedoch ausschließlich für Stellenangebote von öffentlichen Schulen geöffnet. Um Chancengleichheit sicherzustellen ist das Portal „eis-Online“ künftig auch für freien Schulen für die Ausschreibung vakanter Stellen zur Verfügung zu stellen.

[1] Quelle: Gutachten „Staatliche Infrastrukturverantwortung für das Lehrpersonal freier Schulen“, Udo di Fabio, 1. Auflage 2020

Digitalisierung

IT-Administration an Schulen verstetigen und dem DigitalPakt Schule Rechnung tragen.

Der DigitalPakt Schule ist ein erster wichtiger Meilenstein in ein neues Verständnis von Lehre und Lernen in Schule. Um den wachsenden Anforderungen der Technik gerecht zu werden, ist es jedoch zwingend notwendig eigene IT-Administratoren vor Ort in Schule zu haben. Diese wichtige und sehr zeitintensive Aufgabe ist nicht nebenbei durch die Schulleitung, das Lehrpersonal oder die Schulverwaltung zu leisten.

Die Zusatzvereinbarung „Administrator“ zum DigitalPakt Schule kann daher nur ein erster Schritt für IT-Administratoren in Schulen sein, zumal diese nur befristet bis 2024 ist. Insofern ist ein Prozess zur dauerhaften Existenz der IT-Administration für alle Schulen unabhängig ihrer Trägerschaft anzustreben und finanziell auch über die Bundesmittel hinaus abzusichern.

Aus- u. Fortbildungsangebote von Lehrkräften ausbauen

Im Zuge der Digitalisierung hat das Land seine Anstrengungen zur Fortbildung der Lehrkräfte verstärkt. Insbesondere der Bereich digitaler Lehr- und Lernmethoden sowie der Umgang mit der Technik standen hierbei im Fokus. Allerdings ist die Teilnahme von Lehrkräften freier Schulen nach wie vor ein schwieriges Unterfangen. Es muss daher gemeinsames Ziel sein, dass allen Lehrkräften unabhängig der Trägerschaft der Schule eine Teilnahme an diesen und weiteren Aus- und Fortbildungen ermöglicht wird.

Erfahrungen reflektieren, auswerten und bewährte Praxis anpassen.

Neben den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie, wurde das Thema Digitalisierung schneller in den Schulen angegangen und umgesetzt. Dabei hat der DigitalPakt Schule einen ganz wesentlichen Anteil.

Es gilt nun die gemachten Erfahrungen zu reflektieren, auszuwerten und die bewährte Praxis zu hinterfragen, um Anpassungen vorzunehmen. Die Frage muss hierbei nicht entweder oder heißen, sondern vielmehr muss es darum gehen, sowohl neue Arbeitsweisen als auch Bewährtes klug miteinander zu verbinden, um den gemachten Schritt in Richtung digitale Schule weiterzugehen und für die Zukunft zu verstetigen. Hierfür braucht es eine Strategie des Landes für die Qualitätsentwicklung sowie regelhafte Mindeststandards. Wobei innerhalb der Mindeststandards für die Schulen mehr Autonomie für individuelle und kontextualisierte Lösungen vor Ort erhalten bleiben muss.

Darüber hinaus sind die Erfahrungen aus den bereits geschaffenen Möglichkeiten für Distanzlehre in der beruflichen Bildung auch über die Corona-Krise hinaus sicherzustellen. Dafür sind die rechtlichen Vorgaben des Landes zu prüfen und an die veränderten Lernbedingungen und Lebenssituationen anzupassen. Auf diese Weise können die veränderten Anforderungen an die Arbeitsbedingungen und Arbeitsformen realitätsnaher abgebildet werden. Zudem ist das Land gefordert, sich auf Bundesebene einzubringen, um auch für die bundesrechtlich geregelten Bildungsgänge eine entsprechende Veränderung zeitnah herbeizuführen.